
KREIS 8 – Praxis für Psychotherapie

Kostenübernahme
Kostenübernahme durch die obligatorische Krankversicherung:  Seit dem 01.07.2022 kann psychologische Psychotherapie über die obligatorische Krankenversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Anordnung eines Facharztes/einer Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin oder für Psychiatrie. Die erste Anordnung und die zweite (Folge-)Anordnung gelten jeweils für 15 psychotherapeutische Sitzungen. Nach kumuliert 30 Sitzungen ist eine Kostengutsprache des Versicherers notwendig.
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Bitte informieren Sie sich auf der Seite Team, welche unserer Psychotherapeut:innen über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Falls Sie seit Juli 2022 bereits psychotherapeutische Leistungen über die Grundversicherung bezogen haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung, wie viele Sitzungen noch übernommen werden.
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Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung: Psychologische Beratungen werden von einigen Zusatzversicherungen teilweise übernommen. Der vergütete Betrag hängt von der Versicherung und vom Versicherungsmodell ab. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Zusatzversicherung über die Regelungen für die Kostenübernahme. ​